{"id":265,"date":"2020-09-28T12:25:49","date_gmt":"2020-09-28T12:25:49","guid":{"rendered":"http:\/\/container-moenchengladbach.de\/?page_id=265"},"modified":"2024-11-17T11:45:52","modified_gmt":"2024-11-17T11:45:52","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/container-moenchengladbach.de\/?page_id=265","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"265\" class=\"elementor elementor-265\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-6bd236b elementor-section-full_width elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"6bd236b\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-884b0e1\" data-id=\"884b0e1\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-5796516 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"5796516\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h2><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen mit Kundeninformationen der Umwelt Schmitz Containerdienste (nachfolgend UHS.Schmitz)<\/strong><\/h2><p>\u00a0<\/p><h5><strong>1 Allgemeiner Geltungsbereich<\/strong><\/h5><p>1.1 Die allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen dienen dem Zweck, Unstimmigkeiten im Vorfeld der vertraglichen Beziehungen zu umgehen, um einen reibungslosen Gesch\u00e4ftsablauf zu gew\u00e4hrleisten. Diese Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten ausschlie\u00dflich; entgegenstehende oder von diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die UHS.SCHMITZ nicht an, es sei denn, die UHS.SCHMITZ h\u00e4tte ausdr\u00fccklich schriftlich deren Geltung zugestimmt. Diese Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten auch dann, wenn die UHS.SCHMITZ in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausf\u00fchrt.<\/p><h5><strong>2 Vertragsgegenstand<\/strong><\/h5><p>2.1 Der Vertrag betrifft die Gestellung von Beh\u00e4ltern zur Aufnahme von Abf\u00e4llen, Gestellung von sonstigen Ger\u00e4ten, Transport der bereitgestellten Beh\u00e4lter, Sammlung und Sortierung sowie Verwertung und Beseitigung der Abf\u00e4lle und Wartung der Beh\u00e4lter bzw. Ger\u00e4te sowie die Beratung im Zusammenhang mit den vorgenannten Aktivit\u00e4ten. Die UHS.SCHMITZ ist berechtigt, die Erf\u00fcllung der vertraglichen Leistungen durch von UHS.SCHMITZ beauftrage Dritte zu veranlassen.<\/p><p>2.2 F\u00fcr die Sammlung der Abf\u00e4lle stellt die UHS.SCHMITZ dem Auftraggeber auf Anforderung Beh\u00e4lter und andere Ger\u00e4te in bestellter Art und Menge auf Mietbasis zur Verf\u00fcgung; die Beh\u00e4lter und Ger\u00e4te bleiben im Eigentum der UHS.SCHMITZ bzw. der von der UHS.SCHMITZ beauftragten Dritten. Die Bef\u00fcllung der Beh\u00e4lter erfolgt durch den Kunden unter Beachtung aller f\u00fcr die Abfallverwertung bzw. -beseitigung geltenden Vorschriften, insbesondere auch des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Andere als die vereinbarten Stoffe d\u00fcrfen nicht in die Beh\u00e4lter bzw. Ger\u00e4te gef\u00fcllt werden.<\/p><p>2.3 Der Transport der Abf\u00e4lle wird unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der dazu erlassenen Verordnungen durchgef\u00fchrt.<\/p><p>2.4 Die Auswahl der anzufahrenden Abladestelle (Deponie, Verbrennungsanlage, Sammelstelle, Sortieranlage oder dergleichen) obliegt der UHS.SCHMITZ, es sei denn, der Kunde erteilt Weisungen. In diesem Fall ist f\u00fcr alle aus der Ausf\u00fchrung der Weisung entstehenden Folgen ausschlie\u00dflich der Kunde verantwortlich. Er hat die UHS.SCHMITZ insoweit von eventuellen Anspr\u00fcchen, auch Anspr\u00fcchen Dritter, auf Verlangen unverz\u00fcglich freizustellen. Weisungen, die zu einem Versto\u00df gegen rechtliche Vorschriften, insbesondere gegen abfallrechtliche Regelungen f\u00fchren w\u00fcrden, braucht die UHS.SCHMITZ nicht zu befolgen.<\/p><p>2.5 Die UHS.SCHMITZ ist berechtigt, soweit nicht anders in Textform vereinbart, sich den Inhalt des Containers anzueignen und dar\u00fcber zu verf\u00fcgen.<\/p><p>2.6 Angaben der UHS.SCHMITZ \u00fcber Volumen, Abmessungen und Tragf\u00e4higkeit des Containers sind nur N\u00e4herungswerte. Aus nicht wesentlichen Abweichungen kann der Kunde keine Preisminderung oder sonstigen Anspr\u00fcche herleiten.<\/p><h5><strong>3 Vertragsschluss<\/strong><\/h5><p>3.1 Mit der Telefonischen oder Schriftlichen (Online) Bestellung erkl\u00e4ren Sie verbindlich, diese AGB zu akzeptieren und die Dienstleistungen zu bestellen. Den Zugang Ihrer Bestellung werden wir durch eine Bestellzusammenfassung best\u00e4tigen; diese Bestellzusammenfassung stellt keine Annahme der Bestellung dar. Der Vertrag \u00fcber die bestellte Dienstleistung kommt entweder durch Zugang einer separaten Auftragsbest\u00e4tigung beim Kunden oder mit Lieferung des\/der Container\/s zustande.<\/p><h5><strong>4 Pflichten des Kunden<\/strong><\/h5><p>4.1 Werden die Beh\u00e4lter bzw. Ger\u00e4te mit anderen als den vereinbarten Abf\u00e4llen bef\u00fcllt, so ist die UHS.SCHMITZ berechtigt, die Entgegennahme dieser Stoffe zu verweigern bzw. die Stoffe dem Kunden zur\u00fcckzubringen, sie bis zur Kl\u00e4rung der weiteren Vorgehensweise zwischenzulagern, sie in eine andere als die vorgesehene Entsorgungsanlage zu verbringen und die erh\u00f6hten Entgelte der Entsorgungsanlagen sowie sonstige Mehrkosten an den Kunden zu berechnen. Dar\u00fcber hinaus ist die UHS.SCHMITZ berechtigt, ein Bearbeitungsentgelt in H\u00f6he von 30,- \u20ac inkl. MwSt. zu berechnen. Gleiches gilt, wenn die Entsorgungsanlagen die Annahme der Abf\u00e4lle verweigert, wenn diese nicht die vereinbarten Voraussetzungen erf\u00fcllen.<\/p><p>4.2 Der Container darf nur bis zur H\u00f6he der Containerw\u00e4nde und nur im Rahmen des zul\u00e4ssigen H\u00f6chstgewichtes (max. 7.500 kg) beladen werden. Andernfalls kann der Container nicht bef\u00f6rdert werden und es entsteht eine vergebliche Anfahrt. F\u00fcr Kosten und Sch\u00e4den, die durch \u00dcberladen oder unsachgem\u00e4\u00dfe Beladung (auch durch die Beladung von Fremden) entstehen, haftet der Kunde. Dar\u00fcber hinaus ist die UHS.SCHMITZ berechtigt, die vergebliche Anfahrt mit 85,- \u20ac inkl. MwSt. und maximal eine dem Aufwand entsprechende Entsch\u00e4digung sowie zuz\u00fcglich eines Bearbeitungsentgelts in H\u00f6he von 30,- \u20ac inkl. MwSt. zu berechnen.<\/p><p>4.3 Der Kunde ist f\u00fcr die richtige Deklaration des Abfalls allein verantwortlich und haftet f\u00fcr alle Nachteile und zus\u00e4tzlichen Kosten, die der UHS.SCHMITZ infolge falscher Deklaration bzw. nicht rechtzeitiger Anzeige von Ver\u00e4nderungen der Beschaffenheit des Abfallstoffes entstehen. Kommt der Kunde der Verpflichtung zur Deklaration nicht unverz\u00fcglich nach, ist die UHS.SCHMITZ berechtigt, die notwendigen Feststellungen treffen zu lassen. Die dadurch entstehenden Kosten hat der Kunde der UHS.SCHMITZ zu ersetzen. Dar\u00fcber hinaus ist die UHS.SCHMITZ berechtigt, zus\u00e4tzlich ein Bearbeitungsentgelt von 30,- \u20ac inkl. MwSt. zu berechnen.<\/p><p>4.4 Ist ein Dritter Erzeuger oder Besitzer der Abf\u00e4lle (Abfallbesitzer), so hat der Kunde seine Rechtsbeziehung zu dem Abfallbesitzer nach Ma\u00dfgabe der relevanten Gesetze und Verordnungen auszugestalten, insbesondere soweit es sich um Pflichten im Hinblick auf die Abfalldeklaration, die Einhaltung g\u00fcltiger Gesetze und Verordnungen und Pflichten hinsichtlich der konkreten Leistung handelt. Der Kunde haftet der UHS.SCHMITZ gegen\u00fcber so, als sei er selbst der Abfallbesitzer, insbesondere hinsichtlich der richtigen Deklaration des Abfalls.<\/p><p>4.5 Nur mit Einwilligung der UHS.SCHMITZ d\u00fcrfen die gem\u00e4\u00df gesetzlicher Regelung, insbesondere die nach \u00a7 48 KrWG in Verbindung mit den jeweils g\u00fcltigen Verordnungen als gef\u00e4hrlich definierten Abf\u00e4lle in den Container eingef\u00fcllt werden. Das Einwilligungserfordernis gilt ebenfalls f\u00fcr die in \u00a7 2 Abs. 2 KrWG aufgef\u00fchrten Stoffe. Die UHS.SCHMITZ stellt dem Kunden auf Verlangen Informationen und Normtexte zur Verf\u00fcgung.<\/p><p>4.6 Soweit f\u00fcr die Entsorgung von gef\u00e4hrlichen Abf\u00e4llen i. S. des \u00a7 48 KrWG in Verbindung mit der erlassenen Rechtsverordnung Entsorgungsnachweise und Begleitscheine gem\u00e4\u00df der Verordnung \u00fcber die Nachweisf\u00fchrung bei der Entsorgung von Abf\u00e4llen erforderlich sind, ist der Kunde verpflichtet, der UHS.SCHMITZ diese vor Beginn der Entsorgung bzw. dem Transport zur Verf\u00fcgung zu stellen. Nach Vereinbarung ist die UHS.SCHMITZ bei der Erstellung \u2013 soweit rechtlich zul\u00e4ssig \u2013 behilflich. Durch nicht rechtzeitige Bereitstellung o. g. Dokumente durch den Kunden entstandene Mehrkosten (wie z. B. Fehlfahrten) k\u00f6nnen dem Kunden von der UHS.SCHMITZ berechnet werden. Dar\u00fcber hinaus ist die UHS.SCHMITZ berechtigt, zus\u00e4tzlich ein Bearbeitungsentgelt von 30,- \u20ac inkl. MwSt. zu berechnen.<\/p><p>4.7 Dem Kunden obliegt es, einen geeigneten Aufstellplatz f\u00fcr den Container bereitzustellen. Er hat auch f\u00fcr die notwendigen Zufahrtswege zum Aufstellplatz zu sorgen. Zufahrt und Aufstellplatz m\u00fcssen zum Befahren mit dem f\u00fcr die Auftragserf\u00fcllung erforderlichen Kfz geeignet sein. Nicht befestigte Zufahrtswege und Aufstellpl\u00e4tze sind nur dann geeignet, wenn der Untergrund in anderer Weise f\u00fcr das Befahren mit schweren Kfz vorbereitet ist. F\u00fcr Sch\u00e4den am Zufahrtsweg und am Aufstellplatz ist die Haftung der UHS.SCHMITZ ausgeschlossen, es sei denn bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit. F\u00fcr Sch\u00e4den am Fahrzeug oder Container infolge ungeeigneter Zufahrten und Aufstellpl\u00e4tze haftet der Kunde. Der Kunde haftet und ist verantwortlich daf\u00fcr, dass der Beh\u00e4lter nicht durch lose oder fest angebrachte Gegenst\u00e4nde oder sonst wie ver\u00e4ndert wird, die Beladung sachgerecht und gleichm\u00e4\u00dfig erfolgt und eine wesentliche Verlagerung der Ladung beim Transport ausbleibt. Der Beh\u00e4lter ist w\u00e4hrend der gesamten Standzeit bis zur tats\u00e4chlichen \u00dcbernahme abzudecken und vor Ver\u00e4nderung und Entwendung jederzeit zu sch\u00fctzen. Dem Kunden obliegt f\u00fcr die Dauer der Containergestellung die allgemeine Verkehrssicherungspflicht.<\/p><p>4.8 Der Kunde oder ein von ihm bevollm\u00e4chtigter Vertreter hat bei der Gestellung und Abholung der Container vor Ort zu sein, um auftragsrelevante Dokumente (z. B. Fahrauftr\u00e4ge, beh\u00f6rdliche Genehmigungen etc.) \u00fcbergeben bzw. unterzeichnen zu k\u00f6nnen. Ist dies nicht der Fall, gelten die auftragsrelevanten Dokumente (z. B. Fahrauftr\u00e4ge, beh\u00f6rdliche Genehmigungen etc.) auch ohne Unterzeichnung des Kunden als anerkannt.<\/p><p>4.9 Erfolgen der Transport und die Entsorgung zu Pauschalpreisen, gelten folgende Werte (siehe unten stehende Tabelle, max. Beladung in t\/m\u00b3 Containervolumen) f\u00fcr die maximale Beladung des Containers in t (Tonne) pro m\u00b3 (Kubikmeter) Containervolumen. Bei einer \u00dcberschreitung der maximalen Beladung des Containers in t (Tonne) je m\u00b3 (Kubikmeter) Containervolumen, bzw. bei \u00dcberschreitung von 7,5 t Nettogewicht, ist die UHS.SCHMITZ berechtigt, die Differenz der maximalen Beladung zur tats\u00e4chlich entsorgten Tonnage gem\u00e4\u00df unten stehender Tabelle (Mehrkosten bei \u00dcberschreitung der max. Beladung in \u20ac\/t) nachtr\u00e4glich zus\u00e4tzlich an den Kunden zu berechnen. Dar\u00fcber hinaus ist die UHS.SCHMITZ berechtigt, zus\u00e4tzlich ein Bearbeitungsentgelt in H\u00f6he von 30,- \u20ac inkl. MwSt. zu berechnen.<\/p><table style=\"height: 2023px;\" width=\"868\"><thead><tr><td width=\"95\"><p>AVV-Nummer<\/p><\/td><td width=\"184\"><p>AVV-Bezeichnung<\/p><\/td><td><p>Abfallart<\/p><\/td><td><p>Abfallbezeichnung<\/p><\/td><td><p style=\"text-align: center;\">max. Beladung in t\/m\u00b3<\/p><\/td><td><p style=\"text-align: center;\">Mehrkosten bei \u00dcberschreitung der max. Beladung in \u20ac\/t (netto)<\/p><\/td><td><p style=\"text-align: center;\">Mehrkosten bei \u00dcberschreitung der max. Beladung in \u20ac\/t inkl. 19% MwSt.<\/p><\/td><td><p style=\"text-align: center;\">Mehrkosten bei \u00dcberschreitung der max. Beladung in \u20ac\/t inkl. 16% MwSt.<\/p><\/td><\/tr><\/thead><tbody><tr><td width=\"95\"><p>170107<\/p><\/td><td width=\"184\"><p>Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen<\/p><\/td><td><p>Bauschutt<\/p><\/td><td><p>Steine, Fliesen, Ziegel, Keramik, Beton, Mauerwerk<\/p><\/td><td><p>1,10<\/p><\/td><td><p>50,42 \u20ac<\/p><\/td><td><p>60,00 \u20ac<\/p><\/td><td><p>58,49 \u20ac<\/p><\/td><\/tr><tr><td width=\"95\"><p>170107<\/p><\/td><td width=\"184\"><p>Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen<\/p><\/td><td><p>Bauschutt verunreinigt<\/p><\/td><td><p>Steine, Fliesen, Ziegel, Keramik, Beton, Mauerwerk mit Verunreinigungen<\/p><\/td><td><p>1,10<\/p><\/td><td><p>159,66 \u20ac<\/p><\/td><td><p>190,00 \u20ac<\/p><\/td><td><p>185,21 \u20ac<\/p><\/td><\/tr><tr><td width=\"95\"><p>170504<\/p><\/td><td width=\"184\"><p>Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen<\/p><\/td><td><p>Boden &amp; Erdaushub<\/p><\/td><td><p>Sand, Boden, Erdreich<\/p><\/td><td><p>1,30<\/p><\/td><td><p>42,02 \u20ac<\/p><\/td><td><p>50,00 \u20ac<\/p><\/td><td><p>48,74 \u20ac<\/p><\/td><\/tr><tr><td width=\"95\"><p>170504<\/p><\/td><td width=\"184\"><p>Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen<\/p><\/td><td><p>Boden &amp; Erdaushub verunreinigt<\/p><\/td><td><p>Sand, Boden, Erdreich mit Verunreinigungen<\/p><\/td><td><p>1,30<\/p><\/td><td><p>100,84 \u20ac<\/p><\/td><td><p>120,00 \u20ac<\/p><\/td><td><p>116,97 \u20ac<\/p><\/td><\/tr><tr><td width=\"95\"><p>170904<\/p><\/td><td width=\"184\"><p>gemischte Bau- und Abbruchabf\u00e4lle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen<\/p><\/td><td><p>Baumischabfall (leichte gemischte Abf\u00e4lle)<\/p><\/td><td><p>Abf\u00e4lle aus Renovierung, Entr\u00fcmpelung, Baustelle usw.<\/p><\/td><td><p>0,25<\/p><\/td><td><p>235,29 \u20ac<\/p><\/td><td><p>280,00 \u20ac<\/p><\/td><td><p>272,94 \u20ac<\/p><\/td><\/tr><tr><td width=\"95\"><p>170904<\/p><\/td><td width=\"184\"><p>gemischte Bau- und Abbruchabf\u00e4lle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen<\/p><\/td><td><p>Baumischanfall (schwere gemischte Abf\u00e4lle)<\/p><\/td><td><p>Abf\u00e4lle aus Renovierung, Entr\u00fcmpelung, Baustelle usw.<\/p><\/td><td><p>0,60<\/p><\/td><td><p>235,29 \u20ac<\/p><\/td><td><p>280,00 \u20ac<\/p><\/td><td><p>272,94 \u20ac<\/p><\/td><\/tr><tr><td width=\"95\"><p>170904<\/p><\/td><td width=\"184\"><p>gemischte Bau- und Abbruchabf\u00e4lle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen<\/p><\/td><td><p>Mischabfall Classic (aktuell nicht bestellbar)<\/p><\/td><td><p>Abf\u00e4lle aus Renovierung, Entr\u00fcmpelung, Baustelle usw.<\/p><\/td><td><p>0,35<\/p><\/td><td><p>235,29 \u20ac<\/p><\/td><td><p>280,00 \u20ac<\/p><\/td><td><p>272,94 \u20ac<\/p><\/td><\/tr><tr><td width=\"95\"><p>170107<\/p><\/td><td width=\"184\"><p>Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen<\/p><\/td><td><p>Leichtbaustoffe<\/p><\/td><td><p>Leichtbaustoffe (Porenbeton, Ytong-Steine)<\/p><\/td><td><p>0,45<\/p><\/td><td><p>159,66 \u20ac<\/p><\/td><td><p>190,00 \u20ac<\/p><\/td><td><p>185,21 \u20ac<\/p><\/td><\/tr><tr><td width=\"95\"><p>200307<\/p><\/td><td width=\"184\"><p>Sperrm\u00fcll<\/p><\/td><td><p>Sperrgut<\/p><\/td><td><p>Sperrgut<\/p><\/td><td><p>0,20<\/p><\/td><td><p>235,29 \u20ac<\/p><\/td><td><p>280,00 \u20ac<\/p><\/td><td><p>272,94 \u20ac<\/p><\/td><\/tr><tr><td width=\"95\"><p>200201<\/p><\/td><td width=\"184\"><p>biologisch abbaubare Abf\u00e4lle<\/p><\/td><td><p>Gr\u00fcnschnitt &amp; Gartenabf\u00e4lle<\/p><\/td><td><p>Gartenabf\u00e4lle, Gr\u00fcnschnitt, Zweige, Rasenschnitt (max. Durchmesser 15 cm)<\/p><\/td><td><p>0,20<\/p><\/td><td><p>117,64 \u20ac<\/p><\/td><td><p>140,00 \u20ac<\/p><\/td><td><p>136,46 \u20ac<\/p><\/td><\/tr><tr><td width=\"95\"><p>200201<\/p><\/td><td width=\"184\"><p>biologisch abbaubare Abf\u00e4lle<\/p><\/td><td><p>St\u00e4mme &amp; Wurzeln<\/p><\/td><td><p>Gartenabf\u00e4lle, St\u00e4mme, \u00c4ste, Wurzeln, Stubben (Durchmesser auch gr\u00f6\u00dfer 15 cm)<\/p><\/td><td><p>0,30<\/p><\/td><td><p>134,45 \u20ac<\/p><\/td><td><p>160,00 \u20ac<\/p><\/td><td><p>155,96 \u20ac<\/p><\/td><\/tr><tr><td width=\"95\"><p>170201<\/p><\/td><td width=\"184\"><p>Holz<\/p><\/td><td><p>Holz A1 &#8211; A3<\/p><\/td><td><p>Holz<\/p><\/td><td><p>0,20<\/p><\/td><td><p>159,66 \u20ac<\/p><\/td><td><p>190,00 \u20ac<\/p><\/td><td><p>185,21 \u20ac<\/p><\/td><\/tr><tr><td width=\"95\"><p>170405<\/p><\/td><td width=\"184\"><p>Eisen und Stahl<\/p><\/td><td><p>Mischschrott<\/p><\/td><td><p>Gemischter Schrott<\/p><\/td><td>\u00a0<\/td><td><p>67,23 \u20ac\/h Sortierkosten<\/p><\/td><td><p>80,00 \u20ac\/h Sortierkosten<\/p><\/td><td><p>78,02 \u20ac\/h Sortierkosten<\/p><\/td><\/tr><tr><td width=\"95\"><p>150106<\/p><\/td><td width=\"184\"><p>Gemischte Verpackungen<\/p><\/td><td><p>Gemischte Verpackungen<\/p><\/td><td><p>Gemischte Verpackungen<\/p><\/td><td><p>0,15<\/p><\/td><td><p>252,12 \u20ac<\/p><\/td><td><p>300,00 \u20ac<\/p><\/td><td><p>292,46 \u20ac<\/p><\/td><\/tr><tr><td width=\"95\"><p>150101<\/p><\/td><td width=\"184\"><p>Papier und Pappe<\/p><\/td><td><p>Papier u. Kartonage<\/p><\/td><td><p>Altpapier und Kartonage<\/p><\/td><td><p>0,12<\/p><\/td><td><p>67,23 \u20ac\/h Sortierkosten<\/p><\/td><td><p>80,00 \u20ac\/h Sortierkosten<\/p><\/td><td><p>78,02 \u20ac\/h Sortierkosten<\/p><\/td><\/tr><tr><td width=\"95\"><p>170204<\/p><\/td><td width=\"184\"><p>Glas, Kunststoff und Holz<br \/>welche gef\u00e4hrlichen Stoffe\u00a0<br \/>enthalten oder durch diese<br \/>verunreinigt sind<\/p><\/td><td><p>Holz A4 (behandelt)<\/p><\/td><td><p>lackiertes Holz &#8211; Au\u00dfenbereich<\/p><\/td><td><p>0,2<\/p><\/td><td><p>201,68 \u20ac<\/p><\/td><td><p>240,00 \u20ac<\/p><\/td><td><p>233,95 \u20ac<\/p><\/td><\/tr><\/tbody><\/table><p>Die angesetzte Mehrwertsteuer richtet sich nach dem Datum der Leistungserbringung.<\/p><p>4.10 Bei einer von der Bestellung abweichenden Abfallart ist die UHS.SCHMITZ berechtigt, die Differenzkosten zur tats\u00e4chlich entsorgten Abfallart gem\u00e4\u00df den zum Zeitpunkt der Entsorgung g\u00fcltigen Preisen (tats\u00e4chlich entsorgte Abfallart, Postleitzahl der Lieferadresse und Beh\u00e4ltervolumen gem\u00e4\u00df Bestellvorgang im Onlineshop der UHS.SCHMITZ) nachtr\u00e4glich zus\u00e4tzlich an den Kunden zu berechnen. Dar\u00fcber hinaus ist die UHS.SCHMITZ berechtigt, zus\u00e4tzlich ein Bearbeitungsentgelt in H\u00f6he von 30,- \u20ac inkl. MwSt. zu berechnen.<\/p><p>4.11 Sollte es zu einer Kombination von \u00dcberschreitung der maximalen Beladung und Abweichung der bestellten zur tats\u00e4chlich entsorgten Abfallart kommen, so gelten die vorgenannten Punkte 4.9 und 4.10 in Addition.<\/p><h5><strong>5 Zeitliche Abwicklung der Vertr\u00e4ge<\/strong><\/h5><p>5.1 Angaben zu Datum und Uhrzeit der Bereitstellung oder Abholung des Containers sind f\u00fcr die UHS.SCHMITZ stets unverbindlich. Die UHS.SCHMITZ sowie von dieser beauftragten Dritter werden im Rahmen ihrer betrieblichen M\u00f6glichkeiten die Bereitstellung und Abholung des Containers so termingerecht wie m\u00f6glich durchf\u00fchren.<\/p><h5><strong>6 Besch\u00e4digungen der bereitgestellten Beh\u00e4lter und Ger\u00e4te<\/strong><\/h5><p>6.1 Die bereitgestellten Beh\u00e4lter und Ger\u00e4te werden durch den Kunden nur zu dem vereinbarten Zweck verwendet. F\u00fcr s\u00e4mtliche an den Beh\u00e4ltern und Ger\u00e4ten auftretende Sch\u00e4den oder bei Verlust derselben haftet der Kunde. Durch Besch\u00e4digungen erforderlich werdende Umladungen gehen zulasten des Kunden. Die UHS.SCHMITZ ist jederzeit berechtigt, die bereitgestellten Beh\u00e4lter oder Ger\u00e4te gegen andere auszutauschen. F\u00fcr Sch\u00e4den, die an Sachen des Kunden oder an fremden Sachen durch die Zustellung oder Abholung des Containers bzw. Durchf\u00fchrung der Dienstleistung entstehen, haftet die UHS.SCHMITZ, soweit ihr, ihrem Personal oder von der UHS.SCHMITZ beauftragten Dritten Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit zur Last f\u00e4llt. Soweit der UHS.SCHMITZ keine vors\u00e4tzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist der Schadensersatz auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Soweit die Haftung der UHS.SCHMITZ durch diese Bedingungen eingeschr\u00e4nkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch f\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche gegen das Personal der UHS.SCHMITZ oder beauftragter Dritter. Schadensersatzanspr\u00fcche, die im Zusammenhang mit der Abwicklung von Vertr\u00e4gen entstehen, f\u00fcr die diese Bedingungen gelten, verj\u00e4hren ein Jahr nach Kenntniserlangung des Schadens durch den Berechtigten. Bei leicht fahrl\u00e4ssigen Handlungen der UHS.SCHMITZ oder beauftragter Dritter entf\u00e4llt eine Haftung der UHS.SCHMITZ oder beauftragter Dritter, insbesondere wenn es sich um die Verletzung von Pflichten, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrages \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Erf\u00fcllung der Kunde regelm\u00e4\u00dfig vertrauen darf, handelt. In diesem Fall ist die Haftung, auch f\u00fcr Vertreter, beauftragte Dritte und Erf\u00fcllungsgehilfen, auf den nach der Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt. Soweit zul\u00e4ssig, ist die Haftung der UHS.SCHMITZ oder beauftragter Dritter f\u00fcr mittelbare Sch\u00e4den ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit bleibt unber\u00fchrt.<\/p><p>6.2 F\u00fcr die erforderliche Sicherung des Containers, etwa durch Beleuchtung oder Absperrung, ist ausschlie\u00dflich der Kunde verantwortlich. Wegen Benutzung \u00f6ffentlicher Verkehrsfl\u00e4chen erforderliche beh\u00f6rdliche Genehmigungen hat der Kunde einzuholen. F\u00fcr unterlassene Sicherung des Containers oder fehlende beh\u00f6rdliche Genehmigungen haftet ausschlie\u00dflich der Kunde. Er hat die UHS.SCHMITZ von Anspr\u00fcchen Dritter freizustellen.<\/p><h5><strong>7 Preise und Zahlungsbedingungen<\/strong><\/h5><p>7.1 Das vereinbarte Entgelt umfasst, soweit es nicht anders in Textform vereinbart wurde, die Bereitstellung, die Abholung des Containers und die Entsorgung des Abfalls in einer Entsorgungsanlage. F\u00fcr vergebliche An- und Abfahrten bei Bereitstellung oder Abholung des Containers (nachfolgend Fehlfahrt\/en genannt) oder Wartezeiten kann die UHS.SCHMITZ, soweit der Kunde die Fehlfahrten zu verantworten hat, mindestens 85,- \u20ac inkl. MwSt. je Fehlfahrt und maximal eine dem Aufwand entsprechende Entsch\u00e4digung sowie zus\u00e4tzlich ein Bearbeitungsentgelt in H\u00f6he von 30,- \u20ac inkl. MwSt. berechnen.<br \/>Eine Fehlfahrt bzw. Wartezeiten liegen beispielsweise vor, wenn:<\/p><ul><li>vom Kunden einzuholende und der UHS.SCHMITZ zur Verf\u00fcgung zu stellenden beh\u00f6rdlichen Genehmigungen der UHS.SCHMITZ nicht vorliegen,<\/li><li>der Platz zur Stellung des Containers nicht ausreichend vorhanden ist,<\/li><li>der vorgesehene Platz nicht erreichbar bzw. nicht f\u00fcr die Gestellung von Containern geeignet ist,<\/li><li>Durchfahrten oder Untergr\u00fcnde eine Befahrung f\u00fcr das anliefernde Kfz nicht zulassen,<\/li><li>bereits gestellte Container nicht zur Aufnahme durch das abholende Kfz erreichbar sind (z. B. parkende Fahrzeuge, blockierte Zufahrten oder andere Hindernisse etc.),<\/li><li>bereits gestellte Container nach ihrer Stellung durch Kunden \u00f6rtlich umgestellt wurden,<\/li><li>bereits gestellte Container mit anderen als den vereinbarten Abf\u00e4llen bef\u00fcllt wurden,<\/li><li>bereits gestellte Container oberhalb der Containerw\u00e4nde hinaus bef\u00fcllt wurden,<\/li><li>bereits gestellte Container nicht transportsicher bef\u00f6rdert werden k\u00f6nnen (z. B. durch ungleichm\u00e4\u00dfige Bef\u00fcllung, Besch\u00e4digung des gestellten Containers etc.),<\/li><li>eine Beladung oberhalb des zul\u00e4ssigen Gesamtgewichts (7.500 kg) erfolgt ist,<\/li><li>der Kunde nicht telefonisch oder anderweitig bei Gestellung\/Abholung f\u00fcr die UHS.SCHMITZ oder beauftrage Dritte erreichbar ist.<\/li><\/ul><p>7.2 Werden vom Kunden zus\u00e4tzliche Arbeiten (z. B. erneute An- und Abfahrten, Umstellen des Containers, etc.) beauftragt, werden diese, wenn der Zeitaufwand kleiner 1 Stunde ist, mit einer Pauschale von 85,- \u20ac inkl. MwSt. zuz\u00fcglich einem Bearbeitungsentgelt in H\u00f6he von 30,- \u20ac inkl. MwSt. berechnet. Sollte der Zeitaufwand gem. Nachweis gr\u00f6\u00dfer 1 Stunde sein, werden zus\u00e4tzlich 85,- \u20ac inkl. MwSt. je weitere angefangene Stunde berechnet.<\/p><p>7.3 Gibt der Kunde den Container nicht nach Ablauf der vereinbarten Stellzeit zur\u00fcck, so ist die UHS.SCHMITZ berechtigt, dem Kunden f\u00fcr jeden Kalendertag \u00fcber die vereinbarte Stellzeit hinaus bis zur R\u00fcckgabe des Containers einen Betrag in H\u00f6he von 15 \u20ac inkl. MwSt. je Werktag als Gestellungskosten zu berechnen. Die Berechnung eines dar\u00fcber hinaus gehenden Schadens bleibt vorbehalten.<br \/>Die UHS.SCHMITZ ist berechtigt, diese Gestellungskosten nachsch\u00fcssig zu berechnen.<\/p><p>7.4 Weitere, nicht durch die UHS.SCHMITZ zu verantwortende Geb\u00fchren und Kosten, die durch den Kunden verursacht werden (z. B. Deponiegeb\u00fchren, Sortierkosten, beh\u00f6rdliche Geb\u00fchren und dergleichen), sind in dem vereinbarten Entgelt nicht enthalten und werden dem Kunden zus\u00e4tzlich in Rechnung gestellt.<\/p><p>7.5 Bei Kosten und Geb\u00fchren (f\u00fcr bspw. bereits erteilte Aufstellgenehmigungen), die zum Zeitpunkt einer Stornierung angefallen sind, ist die UHS.SCHMITZ berechtigt, diese in Rechnung zu stellen.<\/p><p>7.6 Die vereinbarten Preise und Entgelte sind, wenn nicht anders ausgezeichnet, Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung.<\/p><p>7.7 Preis und Entgelte beinhalten lediglich die im Vertrag bezeichneten Leistungen der UHS.SCHMITZ. Mehr- oder Sonderleistungen, die nicht vom Vertrag umfasst sind, sowie im Leistungsverzeichnis aufgef\u00fchrte Eventualpositionen oder Kosten f\u00fcr Leistungen Dritter werden separat in Rechnung gestellt, sofern sie durch den Kunden veranlasst wurden oder gesetzlich vorgeschrieben sind.<\/p><p>7.8 Sofern die Voraussetzungen hierf\u00fcr erf\u00fcllt sind, erfolgt die Abrechnung nach dem Reverse-Charge-Verfahren nach \u00a7 13b UStG. Soweit auf die Vertragsbeziehung die Grunds\u00e4tze des tausch\u00e4hnlichen Umsatzes Anwendung finden oder eine Handlung sp\u00e4ter umsatzsteuerlich als steuerbar eingestuft wird, hat der Kunde auch nach Beendigung des Vertragsverh\u00e4ltnisses die notwendigen Mitwirkungshandlungen zu einer ordnungsgem\u00e4\u00dfen Abrechnung (z. B. Rechnungsstellung) zu gew\u00e4hrleisten. Eine etwaige nachtr\u00e4glich erhobene Umsatzsteuer bzw. gek\u00fcrzte Vorsteuer sind dem Auftragnehmer auf Nachweis zu erstatten.<\/p><p>7.9 Der vereinbarte Pauschalpreis (Transport inkl. Entsorgung) umfasst keine Geb\u00fchren f\u00fcr beh\u00f6rdliche Genehmigungen oder Kosten f\u00fcr Leistungen Dritter. Diese Kosten werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.<\/p><h5><strong>8 Anpassung der Verg\u00fctung<\/strong><\/h5><p>8.1 \u00c4ndern sich bei Leistungen, die erst nach Ablauf von 4 Wochen nach Vertragsschluss erbracht werden sollen, die der Preiskalkulation zugrunde liegenden Kosten, insbesondere Lohn- und Lohnnebenkosten, Energiekosten, Steuern, Abgaben, relevante Rohstoffpreisindizes sowie Kosten f\u00fcr Leistungen Dritter (z. B. Beseitigungs-\/Verwertungsanlagen) etc., ist die UHS.SCHMITZ berechtigt, den Vertrag den ge\u00e4nderten Bedingungen anzupassen.<\/p><p>8.2 Entstehen w\u00e4hrend der Vertragslaufzeit zus\u00e4tzliche Kosten aufgrund von \u00c4nderungen gesetzlicher Vorschriften, beh\u00f6rdlicher Auflagen und\/oder Geb\u00fchren und sonstigen Abgaben, so kann die UHS.SCHMITZ vom Zeitpunkt der Ver\u00e4nderungen an eine den nachgewiesenen Kostensteigerungen entsprechende Konditionsanpassung verlangen.<\/p><h5><strong>9 F\u00e4lligkeit der Rechnungen<\/strong><\/h5><p>9.1 Rechnungen der UHS.SCHMITZ sind, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sofort ohne Abzug zu zahlen. Ein Aufrechnungsrecht gegen f\u00e4llige Forderungen der UHS.SCHMITZ steht dem Kunden nur zu, soweit es sich um unstreitige oder rechtskr\u00e4ftig festgestellte Gegenforderungen handelt. Ist der Kunde Kaufmann, ist auch er zur Aus\u00fcbung des Zur\u00fcckbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverh\u00e4ltnis beruht. Bei Privatkunden ist das vereinbarte Entgelt bei der Bestellung des Containers f\u00e4llig.<\/p><p>9.2 Der Kunde kann die Zahlung mittels der von der UHS.SCHMITZ angebotenen Zahlungsarten vornehmen. Wir behalten uns bei jeder Bestellung vor, bestimmte Zahlarten nicht anzubieten und auf andere Zahlarten zu verweisen.<\/p><p>9.3 Die Rechnungen sind sofort nach Erhalt auf Richtigkeit zu pr\u00fcfen. Rechnungsreklamationen m\u00fcssen sofort nach Erhalt, sp\u00e4testens aber innerhalb von 14 Tagen schriftlich an die UHS.SCHMITZ gesandt werden. Erfolgt dies nicht oder nicht innerhalb der Frist, ger\u00e4t der Kunde in Verzug.<\/p><p>9.4 Der Kunde erkl\u00e4rt sich damit einverstanden, dass alle Rechnungen, Wiegenoten, Gutschriften und Unterlagen von der UHS.SCHMITZ in Textform bereitgestellt werden.<\/p><p>9.5 Die UHS.SCHMITZ akzeptiert Zahlungen nur von Konten innerhalb der Europ\u00e4ischen Union (EU).<\/p><p>9.6 Die UHS.SCHMITZ ist berechtigt, Forderungen gegen den Kunden ganz oder teilweise abzutreten.<\/p><p>9.7 Im Falle des Verzugs ist die UHS.SCHMITZ berechtigt, die Leistungen 10 Werktage nach Zugang der zweiten Mahnung einzustellen und die Beh\u00e4lter einzuziehen. F\u00fcr die Wiederbereitstellung der eingezogenen Beh\u00e4lter stellt der Auftragnehmer einen Betrag in H\u00f6he der entstandenen Kosten, mindestens aber 85,- \u20ac inkl. MwSt. zuz\u00fcglich eines Bearbeitungsentgelts in H\u00f6he von 30,- \u20ac inkl. MwSt. , zu berechnen je Aufstellungsort\/Vorgang, in Rechnung.<\/p><h5><strong>10 Schlussbestimmungen<\/strong><\/h5><p>10.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle gesch\u00e4ftlichen Informationen \u00fcber die UHS.SCHMITZ, die ihm im Zusammenhang mit der Abwicklung dieses Vertrages zug\u00e4nglich werden oder die Gegenstand dieses Vertrages und nicht allgemein bekannt sind, vertraulich zu behandeln, Dritten nicht zug\u00e4nglich zu machen und nicht zu verwenden, solange zwischen den Parteien dieser Vereinbarung nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist. Dazu wird der Kunde auch seine Bediensteten verpflichten.<\/p><p>10.2 Soweit und solange die UHS.SCHMITZ durch Umst\u00e4nde oder Ereignisse, auf deren Eintritt sie keinen Einfluss hat oder deren Abwendung wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, wie z. B. Streik, Aussperrung, Versorgungsst\u00f6rungen in Bezug auf Energie, Feuer, Ma\u00dfnahmen von hoher Hand oder Ereignisse h\u00f6herer Gewalt, an der Vertragserf\u00fcllung gehindert ist, ruhen ihre Verpflichtungen. Die UHS.SCHMITZ wird bem\u00fcht sein, etwaige St\u00f6rungen oder Unterbrechungen unverz\u00fcglich zu beheben. Der Kunde ist von dem Eintritt einer vorgenannten St\u00f6rung unverz\u00fcglich zu benachrichtigen, damit Abhilfema\u00dfnahmen gegenseitig abgestimmt werden k\u00f6nnen.<\/p><h5><strong>11 Gerichtsstand, geltendes Recht, Vertragssprache, Sonstiges<\/strong><\/h5><p>11.1 Sind oder werden einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam, so wird dadurch die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht ber\u00fchrt. Die Parteien werden in diesem Fall die ung\u00fcltige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zul\u00e4ssiger Weise am n\u00e4chsten kommt. Gleiches gilt f\u00fcr den Fall einer Vertragsl\u00fccke.<\/p><p>11.2 Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist der Gesch\u00e4ftssitz der UHS.SCHMITZ Gerichtsstand. Die UHS.SCHMITZ ist auch berechtigt, am Gesch\u00e4ftssitz des Kunden zu klagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Internationalen Privatrechts.<\/p><p>11.3 Vertragssprache ist Deutsch.<\/p><h5><strong>12 Verbraucherstreitbeilegung\/OS-Plattform<\/strong><\/h5><p>12.1 Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung:\u00a0<a href=\"https:\/\/www.ec.europa.eu\/consumers\/odr\">https:\/\/www.ec.europa.eu\/consumers\/odr<\/a>\u00a0Die UHS.SCHMITZ nimmt an keinem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.<\/p><p><strong>Kundeninformation<\/strong><\/p><ol><li><strong> Vertragspartner:<\/strong><\/li><\/ol><p>Ihr Vertragspartner ist die:<br \/>UHS.SCHMITZ<\/p><p>Hehnerholt 156<\/p><p>41069 M\u00f6nchengladbach<\/p><p>\u00a0<\/p><h5><strong>2. Verhaltenskodizes.<\/strong><\/h5><p>Wir haben uns keinen Verhaltenskodizes unterworfen.<\/p><h5><strong>3. Weitere Informationen.<\/strong><\/h5><p>Diese Informationen sind nicht abschlie\u00dfend. Weitere vorvertragliche Informationspflichten erfolgen unmittelbar im Zusammenhang mit dem angebotenen Produkt und im Rahmen des Bestellvorgangs.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen mit Kundeninformationen der Umwelt Schmitz Containerdienste (nachfolgend UHS.Schmitz) \u00a0 1 Allgemeiner Geltungsbereich 1.1 Die allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen dienen dem Zweck, Unstimmigkeiten im Vorfeld der vertraglichen Beziehungen zu umgehen, um einen reibungslosen Gesch\u00e4ftsablauf zu gew\u00e4hrleisten. 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