Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen der Umwelt Schmitz Containerdienste (nachfolgend UHS.Schmitz)

 

1 Allgemeiner Geltungsbereich

1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen dem Zweck, Unstimmigkeiten im Vorfeld der vertraglichen Beziehungen zu umgehen, um einen reibungslosen Geschäftsablauf zu gewährleisten. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die UHS.SCHMITZ nicht an, es sei denn, die UHS.SCHMITZ hätte ausdrücklich schriftlich deren Geltung zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn die UHS.SCHMITZ in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.

2 Vertragsgegenstand

2.1 Der Vertrag betrifft die Gestellung von Behältern zur Aufnahme von Abfällen, Gestellung von sonstigen Geräten, Transport der bereitgestellten Behälter, Sammlung und Sortierung sowie Verwertung und Beseitigung der Abfälle und Wartung der Behälter bzw. Geräte sowie die Beratung im Zusammenhang mit den vorgenannten Aktivitäten. Die UHS.SCHMITZ ist berechtigt, die Erfüllung der vertraglichen Leistungen durch von UHS.SCHMITZ beauftrage Dritte zu veranlassen.

2.2 Für die Sammlung der Abfälle stellt die UHS.SCHMITZ dem Auftraggeber auf Anforderung Behälter und andere Geräte in bestellter Art und Menge auf Mietbasis zur Verfügung; die Behälter und Geräte bleiben im Eigentum der UHS.SCHMITZ bzw. der von der UHS.SCHMITZ beauftragten Dritten. Die Befüllung der Behälter erfolgt durch den Kunden unter Beachtung aller für die Abfallverwertung bzw. -beseitigung geltenden Vorschriften, insbesondere auch des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Andere als die vereinbarten Stoffe dürfen nicht in die Behälter bzw. Geräte gefüllt werden.

2.3 Der Transport der Abfälle wird unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der dazu erlassenen Verordnungen durchgeführt.

2.4 Die Auswahl der anzufahrenden Abladestelle (Deponie, Verbrennungsanlage, Sammelstelle, Sortieranlage oder dergleichen) obliegt der UHS.SCHMITZ, es sei denn, der Kunde erteilt Weisungen. In diesem Fall ist für alle aus der Ausführung der Weisung entstehenden Folgen ausschließlich der Kunde verantwortlich. Er hat die UHS.SCHMITZ insoweit von eventuellen Ansprüchen, auch Ansprüchen Dritter, auf Verlangen unverzüglich freizustellen. Weisungen, die zu einem Verstoß gegen rechtliche Vorschriften, insbesondere gegen abfallrechtliche Regelungen führen würden, braucht die UHS.SCHMITZ nicht zu befolgen.

2.5 Die UHS.SCHMITZ ist berechtigt, soweit nicht anders in Textform vereinbart, sich den Inhalt des Containers anzueignen und darüber zu verfügen.

2.6 Angaben der UHS.SCHMITZ über Volumen, Abmessungen und Tragfähigkeit des Containers sind nur Näherungswerte. Aus nicht wesentlichen Abweichungen kann der Kunde keine Preisminderung oder sonstigen Ansprüche herleiten.

3 Vertragsschluss

3.1 Mit der Telefonischen oder Schriftlichen (Online) Bestellung erklären Sie verbindlich, diese AGB zu akzeptieren und die Dienstleistungen zu bestellen. Den Zugang Ihrer Bestellung werden wir durch eine Bestellzusammenfassung bestätigen; diese Bestellzusammenfassung stellt keine Annahme der Bestellung dar. Der Vertrag über die bestellte Dienstleistung kommt entweder durch Zugang einer separaten Auftragsbestätigung beim Kunden oder mit Lieferung des/der Container/s zustande.

4 Pflichten des Kunden

4.1 Werden die Behälter bzw. Geräte mit anderen als den vereinbarten Abfällen befüllt, so ist die UHS.SCHMITZ berechtigt, die Entgegennahme dieser Stoffe zu verweigern bzw. die Stoffe dem Kunden zurückzubringen, sie bis zur Klärung der weiteren Vorgehensweise zwischenzulagern, sie in eine andere als die vorgesehene Entsorgungsanlage zu verbringen und die erhöhten Entgelte der Entsorgungsanlagen sowie sonstige Mehrkosten an den Kunden zu berechnen. Darüber hinaus ist die UHS.SCHMITZ berechtigt, ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 30,- € inkl. MwSt. zu berechnen. Gleiches gilt, wenn die Entsorgungsanlagen die Annahme der Abfälle verweigert, wenn diese nicht die vereinbarten Voraussetzungen erfüllen.

4.2 Der Container darf nur bis zur Höhe der Containerwände und nur im Rahmen des zulässigen Höchstgewichtes (max. 7.500 kg) beladen werden. Andernfalls kann der Container nicht befördert werden und es entsteht eine vergebliche Anfahrt. Für Kosten und Schäden, die durch Überladen oder unsachgemäße Beladung (auch durch die Beladung von Fremden) entstehen, haftet der Kunde. Darüber hinaus ist die UHS.SCHMITZ berechtigt, die vergebliche Anfahrt mit 85,- € inkl. MwSt. und maximal eine dem Aufwand entsprechende Entschädigung sowie zuzüglich eines Bearbeitungsentgelts in Höhe von 30,- € inkl. MwSt. zu berechnen.

4.3 Der Kunde ist für die richtige Deklaration des Abfalls allein verantwortlich und haftet für alle Nachteile und zusätzlichen Kosten, die der UHS.SCHMITZ infolge falscher Deklaration bzw. nicht rechtzeitiger Anzeige von Veränderungen der Beschaffenheit des Abfallstoffes entstehen. Kommt der Kunde der Verpflichtung zur Deklaration nicht unverzüglich nach, ist die UHS.SCHMITZ berechtigt, die notwendigen Feststellungen treffen zu lassen. Die dadurch entstehenden Kosten hat der Kunde der UHS.SCHMITZ zu ersetzen. Darüber hinaus ist die UHS.SCHMITZ berechtigt, zusätzlich ein Bearbeitungsentgelt von 30,- € inkl. MwSt. zu berechnen.

4.4 Ist ein Dritter Erzeuger oder Besitzer der Abfälle (Abfallbesitzer), so hat der Kunde seine Rechtsbeziehung zu dem Abfallbesitzer nach Maßgabe der relevanten Gesetze und Verordnungen auszugestalten, insbesondere soweit es sich um Pflichten im Hinblick auf die Abfalldeklaration, die Einhaltung gültiger Gesetze und Verordnungen und Pflichten hinsichtlich der konkreten Leistung handelt. Der Kunde haftet der UHS.SCHMITZ gegenüber so, als sei er selbst der Abfallbesitzer, insbesondere hinsichtlich der richtigen Deklaration des Abfalls.

4.5 Nur mit Einwilligung der UHS.SCHMITZ dürfen die gemäß gesetzlicher Regelung, insbesondere die nach § 48 KrWG in Verbindung mit den jeweils gültigen Verordnungen als gefährlich definierten Abfälle in den Container eingefüllt werden. Das Einwilligungserfordernis gilt ebenfalls für die in § 2 Abs. 2 KrWG aufgeführten Stoffe. Die UHS.SCHMITZ stellt dem Kunden auf Verlangen Informationen und Normtexte zur Verfügung.

4.6 Soweit für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen i. S. des § 48 KrWG in Verbindung mit der erlassenen Rechtsverordnung Entsorgungsnachweise und Begleitscheine gemäß der Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen erforderlich sind, ist der Kunde verpflichtet, der UHS.SCHMITZ diese vor Beginn der Entsorgung bzw. dem Transport zur Verfügung zu stellen. Nach Vereinbarung ist die UHS.SCHMITZ bei der Erstellung – soweit rechtlich zulässig – behilflich. Durch nicht rechtzeitige Bereitstellung o. g. Dokumente durch den Kunden entstandene Mehrkosten (wie z. B. Fehlfahrten) können dem Kunden von der UHS.SCHMITZ berechnet werden. Darüber hinaus ist die UHS.SCHMITZ berechtigt, zusätzlich ein Bearbeitungsentgelt von 30,- € inkl. MwSt. zu berechnen.

4.7 Dem Kunden obliegt es, einen geeigneten Aufstellplatz für den Container bereitzustellen. Er hat auch für die notwendigen Zufahrtswege zum Aufstellplatz zu sorgen. Zufahrt und Aufstellplatz müssen zum Befahren mit dem für die Auftragserfüllung erforderlichen Kfz geeignet sein. Nicht befestigte Zufahrtswege und Aufstellplätze sind nur dann geeignet, wenn der Untergrund in anderer Weise für das Befahren mit schweren Kfz vorbereitet ist. Für Schäden am Zufahrtsweg und am Aufstellplatz ist die Haftung der UHS.SCHMITZ ausgeschlossen, es sei denn bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Schäden am Fahrzeug oder Container infolge ungeeigneter Zufahrten und Aufstellplätze haftet der Kunde. Der Kunde haftet und ist verantwortlich dafür, dass der Behälter nicht durch lose oder fest angebrachte Gegenstände oder sonst wie verändert wird, die Beladung sachgerecht und gleichmäßig erfolgt und eine wesentliche Verlagerung der Ladung beim Transport ausbleibt. Der Behälter ist während der gesamten Standzeit bis zur tatsächlichen Übernahme abzudecken und vor Veränderung und Entwendung jederzeit zu schützen. Dem Kunden obliegt für die Dauer der Containergestellung die allgemeine Verkehrssicherungspflicht.

4.8 Der Kunde oder ein von ihm bevollmächtigter Vertreter hat bei der Gestellung und Abholung der Container vor Ort zu sein, um auftragsrelevante Dokumente (z. B. Fahraufträge, behördliche Genehmigungen etc.) übergeben bzw. unterzeichnen zu können. Ist dies nicht der Fall, gelten die auftragsrelevanten Dokumente (z. B. Fahraufträge, behördliche Genehmigungen etc.) auch ohne Unterzeichnung des Kunden als anerkannt.

4.9 Erfolgen der Transport und die Entsorgung zu Pauschalpreisen, gelten folgende Werte (siehe unten stehende Tabelle, max. Beladung in t/m³ Containervolumen) für die maximale Beladung des Containers in t (Tonne) pro m³ (Kubikmeter) Containervolumen. Bei einer Überschreitung der maximalen Beladung des Containers in t (Tonne) je m³ (Kubikmeter) Containervolumen, bzw. bei Überschreitung von 7,5 t Nettogewicht, ist die UHS.SCHMITZ berechtigt, die Differenz der maximalen Beladung zur tatsächlich entsorgten Tonnage gemäß unten stehender Tabelle (Mehrkosten bei Überschreitung der max. Beladung in €/t) nachträglich zusätzlich an den Kunden zu berechnen. Darüber hinaus ist die UHS.SCHMITZ berechtigt, zusätzlich ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 30,- € inkl. MwSt. zu berechnen.

AVV-Nummer

AVV-Bezeichnung

Abfallart

Abfallbezeichnung

max. Beladung in t/m³

Mehrkosten bei Überschreitung der max. Beladung in €/t (netto)

Mehrkosten bei Überschreitung der max. Beladung in €/t inkl. 19% MwSt.

Mehrkosten bei Überschreitung der max. Beladung in €/t inkl. 16% MwSt.

170107

Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen

Bauschutt

Steine, Fliesen, Ziegel, Keramik, Beton, Mauerwerk

1,10

50,42 €

60,00 €

58,49 €

170107

Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen

Bauschutt verunreinigt

Steine, Fliesen, Ziegel, Keramik, Beton, Mauerwerk mit Verunreinigungen

1,10

159,66 €

190,00 €

185,21 €

170504

Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen

Boden & Erdaushub

Sand, Boden, Erdreich

1,30

42,02 €

50,00 €

48,74 €

170504

Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen

Boden & Erdaushub verunreinigt

Sand, Boden, Erdreich mit Verunreinigungen

1,30

100,84 €

120,00 €

116,97 €

170904

gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen

Baumischabfall (leichte gemischte Abfälle)

Abfälle aus Renovierung, Entrümpelung, Baustelle usw.

0,25

235,29 €

280,00 €

272,94 €

170904

gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen

Baumischanfall (schwere gemischte Abfälle)

Abfälle aus Renovierung, Entrümpelung, Baustelle usw.

0,60

235,29 €

280,00 €

272,94 €

170904

gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen

Mischabfall Classic (aktuell nicht bestellbar)

Abfälle aus Renovierung, Entrümpelung, Baustelle usw.

0,35

235,29 €

280,00 €

272,94 €

170107

Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen

Leichtbaustoffe

Leichtbaustoffe (Porenbeton, Ytong-Steine)

0,45

159,66 €

190,00 €

185,21 €

200307

Sperrmüll

Sperrgut

Sperrgut

0,20

235,29 €

280,00 €

272,94 €

200201

biologisch abbaubare Abfälle

Grünschnitt & Gartenabfälle

Gartenabfälle, Grünschnitt, Zweige, Rasenschnitt (max. Durchmesser 15 cm)

0,20

117,64 €

140,00 €

136,46 €

200201

biologisch abbaubare Abfälle

Stämme & Wurzeln

Gartenabfälle, Stämme, Äste, Wurzeln, Stubben (Durchmesser auch größer 15 cm)

0,30

134,45 €

160,00 €

155,96 €

170201

Holz

Holz A1 – A3

Holz

0,20

159,66 €

190,00 €

185,21 €

170405

Eisen und Stahl

Mischschrott

Gemischter Schrott

 

67,23 €/h Sortierkosten

80,00 €/h Sortierkosten

78,02 €/h Sortierkosten

150106

Gemischte Verpackungen

Gemischte Verpackungen

Gemischte Verpackungen

0,15

252,12 €

300,00 €

292,46 €

150101

Papier und Pappe

Papier u. Kartonage

Altpapier und Kartonage

0,12

67,23 €/h Sortierkosten

80,00 €/h Sortierkosten

78,02 €/h Sortierkosten

170204

Glas, Kunststoff und Holz
welche gefährlichen Stoffe 
enthalten oder durch diese
verunreinigt sind

Holz A4 (behandelt)

lackiertes Holz – Außenbereich

0,2

201,68 €

240,00 €

233,95 €

Die angesetzte Mehrwertsteuer richtet sich nach dem Datum der Leistungserbringung.

4.10 Bei einer von der Bestellung abweichenden Abfallart ist die UHS.SCHMITZ berechtigt, die Differenzkosten zur tatsächlich entsorgten Abfallart gemäß den zum Zeitpunkt der Entsorgung gültigen Preisen (tatsächlich entsorgte Abfallart, Postleitzahl der Lieferadresse und Behältervolumen gemäß Bestellvorgang im Onlineshop der UHS.SCHMITZ) nachträglich zusätzlich an den Kunden zu berechnen. Darüber hinaus ist die UHS.SCHMITZ berechtigt, zusätzlich ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 30,- € inkl. MwSt. zu berechnen.

4.11 Sollte es zu einer Kombination von Überschreitung der maximalen Beladung und Abweichung der bestellten zur tatsächlich entsorgten Abfallart kommen, so gelten die vorgenannten Punkte 4.9 und 4.10 in Addition.

5 Zeitliche Abwicklung der Verträge

5.1 Angaben zu Datum und Uhrzeit der Bereitstellung oder Abholung des Containers sind für die UHS.SCHMITZ stets unverbindlich. Die UHS.SCHMITZ sowie von dieser beauftragten Dritter werden im Rahmen ihrer betrieblichen Möglichkeiten die Bereitstellung und Abholung des Containers so termingerecht wie möglich durchführen.

6 Beschädigungen der bereitgestellten Behälter und Geräte

6.1 Die bereitgestellten Behälter und Geräte werden durch den Kunden nur zu dem vereinbarten Zweck verwendet. Für sämtliche an den Behältern und Geräten auftretende Schäden oder bei Verlust derselben haftet der Kunde. Durch Beschädigungen erforderlich werdende Umladungen gehen zulasten des Kunden. Die UHS.SCHMITZ ist jederzeit berechtigt, die bereitgestellten Behälter oder Geräte gegen andere auszutauschen. Für Schäden, die an Sachen des Kunden oder an fremden Sachen durch die Zustellung oder Abholung des Containers bzw. Durchführung der Dienstleistung entstehen, haftet die UHS.SCHMITZ, soweit ihr, ihrem Personal oder von der UHS.SCHMITZ beauftragten Dritten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Soweit der UHS.SCHMITZ keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist der Schadensersatz auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Soweit die Haftung der UHS.SCHMITZ durch diese Bedingungen eingeschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für Schadensersatzansprüche gegen das Personal der UHS.SCHMITZ oder beauftragter Dritter. Schadensersatzansprüche, die im Zusammenhang mit der Abwicklung von Verträgen entstehen, für die diese Bedingungen gelten, verjähren ein Jahr nach Kenntniserlangung des Schadens durch den Berechtigten. Bei leicht fahrlässigen Handlungen der UHS.SCHMITZ oder beauftragter Dritter entfällt eine Haftung der UHS.SCHMITZ oder beauftragter Dritter, insbesondere wenn es sich um die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, handelt. In diesem Fall ist die Haftung, auch für Vertreter, beauftragte Dritte und Erfüllungsgehilfen, auf den nach der Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt. Soweit zulässig, ist die Haftung der UHS.SCHMITZ oder beauftragter Dritter für mittelbare Schäden ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

6.2 Für die erforderliche Sicherung des Containers, etwa durch Beleuchtung oder Absperrung, ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Wegen Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen erforderliche behördliche Genehmigungen hat der Kunde einzuholen. Für unterlassene Sicherung des Containers oder fehlende behördliche Genehmigungen haftet ausschließlich der Kunde. Er hat die UHS.SCHMITZ von Ansprüchen Dritter freizustellen.

7 Preise und Zahlungsbedingungen

7.1 Das vereinbarte Entgelt umfasst, soweit es nicht anders in Textform vereinbart wurde, die Bereitstellung, die Abholung des Containers und die Entsorgung des Abfalls in einer Entsorgungsanlage. Für vergebliche An- und Abfahrten bei Bereitstellung oder Abholung des Containers (nachfolgend Fehlfahrt/en genannt) oder Wartezeiten kann die UHS.SCHMITZ, soweit der Kunde die Fehlfahrten zu verantworten hat, mindestens 85,- € inkl. MwSt. je Fehlfahrt und maximal eine dem Aufwand entsprechende Entschädigung sowie zusätzlich ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 30,- € inkl. MwSt. berechnen.
Eine Fehlfahrt bzw. Wartezeiten liegen beispielsweise vor, wenn:

  • vom Kunden einzuholende und der UHS.SCHMITZ zur Verfügung zu stellenden behördlichen Genehmigungen der UHS.SCHMITZ nicht vorliegen,
  • der Platz zur Stellung des Containers nicht ausreichend vorhanden ist,
  • der vorgesehene Platz nicht erreichbar bzw. nicht für die Gestellung von Containern geeignet ist,
  • Durchfahrten oder Untergründe eine Befahrung für das anliefernde Kfz nicht zulassen,
  • bereits gestellte Container nicht zur Aufnahme durch das abholende Kfz erreichbar sind (z. B. parkende Fahrzeuge, blockierte Zufahrten oder andere Hindernisse etc.),
  • bereits gestellte Container nach ihrer Stellung durch Kunden örtlich umgestellt wurden,
  • bereits gestellte Container mit anderen als den vereinbarten Abfällen befüllt wurden,
  • bereits gestellte Container oberhalb der Containerwände hinaus befüllt wurden,
  • bereits gestellte Container nicht transportsicher befördert werden können (z. B. durch ungleichmäßige Befüllung, Beschädigung des gestellten Containers etc.),
  • eine Beladung oberhalb des zulässigen Gesamtgewichts (7.500 kg) erfolgt ist,
  • der Kunde nicht telefonisch oder anderweitig bei Gestellung/Abholung für die UHS.SCHMITZ oder beauftrage Dritte erreichbar ist.

7.2 Werden vom Kunden zusätzliche Arbeiten (z. B. erneute An- und Abfahrten, Umstellen des Containers, etc.) beauftragt, werden diese, wenn der Zeitaufwand kleiner 1 Stunde ist, mit einer Pauschale von 85,- € inkl. MwSt. zuzüglich einem Bearbeitungsentgelt in Höhe von 30,- € inkl. MwSt. berechnet. Sollte der Zeitaufwand gem. Nachweis größer 1 Stunde sein, werden zusätzlich 85,- € inkl. MwSt. je weitere angefangene Stunde berechnet.

7.3 Gibt der Kunde den Container nicht nach Ablauf der vereinbarten Stellzeit zurück, so ist die UHS.SCHMITZ berechtigt, dem Kunden für jeden Kalendertag über die vereinbarte Stellzeit hinaus bis zur Rückgabe des Containers einen Betrag in Höhe von 15 € inkl. MwSt. je Werktag als Gestellungskosten zu berechnen. Die Berechnung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt vorbehalten.
Die UHS.SCHMITZ ist berechtigt, diese Gestellungskosten nachschüssig zu berechnen.

7.4 Weitere, nicht durch die UHS.SCHMITZ zu verantwortende Gebühren und Kosten, die durch den Kunden verursacht werden (z. B. Deponiegebühren, Sortierkosten, behördliche Gebühren und dergleichen), sind in dem vereinbarten Entgelt nicht enthalten und werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.

7.5 Bei Kosten und Gebühren (für bspw. bereits erteilte Aufstellgenehmigungen), die zum Zeitpunkt einer Stornierung angefallen sind, ist die UHS.SCHMITZ berechtigt, diese in Rechnung zu stellen.

7.6 Die vereinbarten Preise und Entgelte sind, wenn nicht anders ausgezeichnet, Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung.

7.7 Preis und Entgelte beinhalten lediglich die im Vertrag bezeichneten Leistungen der UHS.SCHMITZ. Mehr- oder Sonderleistungen, die nicht vom Vertrag umfasst sind, sowie im Leistungsverzeichnis aufgeführte Eventualpositionen oder Kosten für Leistungen Dritter werden separat in Rechnung gestellt, sofern sie durch den Kunden veranlasst wurden oder gesetzlich vorgeschrieben sind.

7.8 Sofern die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, erfolgt die Abrechnung nach dem Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG. Soweit auf die Vertragsbeziehung die Grundsätze des tauschähnlichen Umsatzes Anwendung finden oder eine Handlung später umsatzsteuerlich als steuerbar eingestuft wird, hat der Kunde auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses die notwendigen Mitwirkungshandlungen zu einer ordnungsgemäßen Abrechnung (z. B. Rechnungsstellung) zu gewährleisten. Eine etwaige nachträglich erhobene Umsatzsteuer bzw. gekürzte Vorsteuer sind dem Auftragnehmer auf Nachweis zu erstatten.

7.9 Der vereinbarte Pauschalpreis (Transport inkl. Entsorgung) umfasst keine Gebühren für behördliche Genehmigungen oder Kosten für Leistungen Dritter. Diese Kosten werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

8 Anpassung der Vergütung

8.1 Ändern sich bei Leistungen, die erst nach Ablauf von 4 Wochen nach Vertragsschluss erbracht werden sollen, die der Preiskalkulation zugrunde liegenden Kosten, insbesondere Lohn- und Lohnnebenkosten, Energiekosten, Steuern, Abgaben, relevante Rohstoffpreisindizes sowie Kosten für Leistungen Dritter (z. B. Beseitigungs-/Verwertungsanlagen) etc., ist die UHS.SCHMITZ berechtigt, den Vertrag den geänderten Bedingungen anzupassen.

8.2 Entstehen während der Vertragslaufzeit zusätzliche Kosten aufgrund von Änderungen gesetzlicher Vorschriften, behördlicher Auflagen und/oder Gebühren und sonstigen Abgaben, so kann die UHS.SCHMITZ vom Zeitpunkt der Veränderungen an eine den nachgewiesenen Kostensteigerungen entsprechende Konditionsanpassung verlangen.

9 Fälligkeit der Rechnungen

9.1 Rechnungen der UHS.SCHMITZ sind, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sofort ohne Abzug zu zahlen. Ein Aufrechnungsrecht gegen fällige Forderungen der UHS.SCHMITZ steht dem Kunden nur zu, soweit es sich um unstreitige oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen handelt. Ist der Kunde Kaufmann, ist auch er zur Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Bei Privatkunden ist das vereinbarte Entgelt bei der Bestellung des Containers fällig.

9.2 Der Kunde kann die Zahlung mittels der von der UHS.SCHMITZ angebotenen Zahlungsarten vornehmen. Wir behalten uns bei jeder Bestellung vor, bestimmte Zahlarten nicht anzubieten und auf andere Zahlarten zu verweisen.

9.3 Die Rechnungen sind sofort nach Erhalt auf Richtigkeit zu prüfen. Rechnungsreklamationen müssen sofort nach Erhalt, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen schriftlich an die UHS.SCHMITZ gesandt werden. Erfolgt dies nicht oder nicht innerhalb der Frist, gerät der Kunde in Verzug.

9.4 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass alle Rechnungen, Wiegenoten, Gutschriften und Unterlagen von der UHS.SCHMITZ in Textform bereitgestellt werden.

9.5 Die UHS.SCHMITZ akzeptiert Zahlungen nur von Konten innerhalb der Europäischen Union (EU).

9.6 Die UHS.SCHMITZ ist berechtigt, Forderungen gegen den Kunden ganz oder teilweise abzutreten.

9.7 Im Falle des Verzugs ist die UHS.SCHMITZ berechtigt, die Leistungen 10 Werktage nach Zugang der zweiten Mahnung einzustellen und die Behälter einzuziehen. Für die Wiederbereitstellung der eingezogenen Behälter stellt der Auftragnehmer einen Betrag in Höhe der entstandenen Kosten, mindestens aber 85,- € inkl. MwSt. zuzüglich eines Bearbeitungsentgelts in Höhe von 30,- € inkl. MwSt. , zu berechnen je Aufstellungsort/Vorgang, in Rechnung.

10 Schlussbestimmungen

10.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle geschäftlichen Informationen über die UHS.SCHMITZ, die ihm im Zusammenhang mit der Abwicklung dieses Vertrages zugänglich werden oder die Gegenstand dieses Vertrages und nicht allgemein bekannt sind, vertraulich zu behandeln, Dritten nicht zugänglich zu machen und nicht zu verwenden, solange zwischen den Parteien dieser Vereinbarung nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist. Dazu wird der Kunde auch seine Bediensteten verpflichten.

10.2 Soweit und solange die UHS.SCHMITZ durch Umstände oder Ereignisse, auf deren Eintritt sie keinen Einfluss hat oder deren Abwendung wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, wie z. B. Streik, Aussperrung, Versorgungsstörungen in Bezug auf Energie, Feuer, Maßnahmen von hoher Hand oder Ereignisse höherer Gewalt, an der Vertragserfüllung gehindert ist, ruhen ihre Verpflichtungen. Die UHS.SCHMITZ wird bemüht sein, etwaige Störungen oder Unterbrechungen unverzüglich zu beheben. Der Kunde ist von dem Eintritt einer vorgenannten Störung unverzüglich zu benachrichtigen, damit Abhilfemaßnahmen gegenseitig abgestimmt werden können.

11 Gerichtsstand, geltendes Recht, Vertragssprache, Sonstiges

11.1 Sind oder werden einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall einer Vertragslücke.

11.2 Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz der UHS.SCHMITZ Gerichtsstand. Die UHS.SCHMITZ ist auch berechtigt, am Geschäftssitz des Kunden zu klagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Internationalen Privatrechts.

11.3 Vertragssprache ist Deutsch.

12 Verbraucherstreitbeilegung/OS-Plattform

12.1 Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://www.ec.europa.eu/consumers/odr Die UHS.SCHMITZ nimmt an keinem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

Kundeninformation

  1. Vertragspartner:

Ihr Vertragspartner ist die:
UHS.SCHMITZ

Hehnerholt 156

41069 Mönchengladbach

 

2. Verhaltenskodizes.

Wir haben uns keinen Verhaltenskodizes unterworfen.

3. Weitere Informationen.

Diese Informationen sind nicht abschließend. Weitere vorvertragliche Informationspflichten erfolgen unmittelbar im Zusammenhang mit dem angebotenen Produkt und im Rahmen des Bestellvorgangs.